Wirtschaftsförderung als kommunale Aufgabe zielt darauf ab, die wirtschaftliche Entwicklung und das Wachstum einer Gemeinde, eines Landkreises oder einer Region zu unterstützen und zu stärken. Sie spielt eine entscheidende Rolle bei der Schaffung eines attraktiven Umfelds für Unternehmen, Investoren, Gründer sowie für die lokale Bevölkerung, und trägt damit maßgeblich zum Wohlstand sowie zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit und Standortdynamik bei.
Die Wirtschaftsförderung umfasst eine breite Palette von Maßnahmen, die darauf abzielen, Unternehmen zu unterstützen, Innovationen voranzutreiben, Fachkräfte zu gewinnen, Infrastruktur zu verbessern und Standorte attraktiver zu gestalten. Dazu gehören beispielsweise die Bereitstellung von Beratungs- und Unterstützungsangeboten für Unternehmen, die Vermittlung von Förder- und Finanzierungsmöglichkeiten, die Organisation von Netzwerkveranstaltungen und die Initiierung von Kooperationen zwischen Unternehmen und Forschungseinrichtungen. Darüber hinaus fungiert die Wirtschaftsförderung als Netzwerker, Initiator und Moderator von Entwicklungs- und Strategieprozessen sowie als Vermittler zwischen öffentlichen und privaten Akteuren. Dabei arbeitet sie eng mit verschiedenen Interessen- und Akteursgruppen zusammen, um eine nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung zu gewährleisten.
Eine Wirtschaftsförderung kann im Rahmen einer Verwaltungseinheit (Amt, Fachbereich, Fachdienst, Referat, Stabsstelle usw.) oder als ausgegliederte bzw. eigenständige Einrichtung (GmbH, Anstalt öffentlichen Rechts, Verein, Verband oder sonstige Rechtsform) organisiert werden. Zum Teil sind auch Mischformen in Deutschland verbreitet. Nur eigenständige Einrichtungen können Mitglieder im DVWE e.V. werden, wenngleich der Verband die Interessen der gesamten Branche berücksichtigt und vertritt.